Angaben zur Versicherungsgesellschaft
Gesellschaft: INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., SUCURSAL EN ESPAÑA. Edificio Mar de Cristal, Calle Arequipa no 1, 3a planta, Esc. 2, 3 y 4 28043 Madrid Telf. +34 93 228 75 00. Registro Mercantil de Madrid, Tomo 42.193, folio 119, hoja B-403.484 Steueridentifikationsnummer A- W0171985E
Inter Partner Assistance S.A., Sucursal en España . ist in Spanien im Rahmen der Niederlassungsfreiheit tätig und unterliegt der Aufsicht und Kontrolle des Ministeriums für Wirtschaft und Unternehmen durch die Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds und ist im Register für Versicherungsunternehmen desselben unter dem Code E0196 eingetragen, und wird ferner davon in Kenntnis gesetzt, dass im Falle der Liquidation dieser Versicherungsgesellschaft die belgischen Vorschriften für die Muttergesellschaft INTER PARTNER ASSISTANCE S.A. gelten würden, deren eingetragener Sitz sich in der Avenue Louise, 166 Bte 1.1050 Brüssel (Belgien) befindet.
Für den Fall, dass der Vertrieb von Versicherungsverträgen direkt von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt wird, teilen wir Ihnen mit, dass das Verkaufspersonal der Versicherungsgesellschaft keine Vergütung für diesen Vertrieb erhält, worüber wir Sie gemäß den Vorschriften für den Versicherungsvertrieb informieren.
Wir informieren Sie auch darüber, dass der Versicherer keine Beratung in Bezug auf die vertriebenen Versicherungsprodukte anbietet.
Beschwerdestellen
VERFAHREN ZUR BEILEGUNG VON BESCHWERDEN UND KLAGEN
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung ECO/734/2004 verfügt INTER PARTNER ASSISTANCE, S.A. SUCURSAL IN SPAIN über eine Kundendienstabteilung für die Bearbeitung von Beschwerden und Ansprüchen, die vom Versicherungsnehmer, den Versicherten oder ihren Begünstigten oder geschädigten Dritten formuliert werden und die sich aus der Anwendung des Versicherungsvertrags ergeben können.
Beschwerden und Reklamationen können schriftlich bei der Kundendienstabteilung in Barcelona, calle Tarragona, no 161, 08014 oder per E-Mail an die Adresse atencion.cliente@axa- assistance.es eingereicht werden.
Die Frist für die Beantwortung durch den Versicherer beträgt zwei Monate ab Eingang der Beschwerde oder des Anspruchs.
Nach Ablauf dieser Frist, ohne dass der Versicherer geantwortet hat, oder im Falle von Unstimmigkeiten können Sie eine Beschwerde oder Klage bei der Beschwerdestelle der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds in Madrid, Paseo de la Castellana 44, 28046, einreichen.
Für Versicherungen, die in Katalonien abgeschlossen wurden, können Sie sich gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 22/2010 vom 20. Juli über das Verbrauchergesetzbuch von Katalonien auch an die Informationstelefonnummer 93 299 51 42 wenden.
Anwendbarer Gerichtsstand
Der Versicherte und INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., SUCURSAL EN ESPAÑA, unterwerfen sich für die Zwecke des vorliegenden Vertrags der spanischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit, wie in den Besonderen Bedingungen der Police angegeben. Der zuständige Richter für die Kenntnis der aus dem vorliegenden Vertrag abgeleiteten Handlungen ist der folgende
des Wohnsitzes des Versicherten.
Anwendbare Gesetzgebung und die Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds
-Gesetz 50/1980, vom 8. Oktober 1980, über Versicherungsverträge.
Gesetz 20/2015 vom 14. Juli über die Regulierung, Aufsicht und Solvabilität von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
Königliches Dekret 1060/2015 vom 20. November über die Regulierung, Aufsicht und Solvabilität von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
-Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten. -Gesetz 59/2003, vom 19. Dezember, über elektronische Signaturen.
-Gesetz 34/2002 vom 11. Juli 2002 über die Dienste der Informationsgesellschaft und den elektronischen Geschäftsverkehr.
-Gesetz 22/2007 vom 11. Juli über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher.
– RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 über den Versicherungsvertrieb.
-R.D.L. 7/2004 vom 29. Oktober zur Genehmigung des überarbeiteten Textes der gesetzlichen Satzung des Konsortiums für Versicherungsentschädigungen.
Alle anderen Vorschriften, die während der Laufzeit der Police gelten können. Die Versicherungsgesellschaft unterliegt der Kontrolle der Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds, die dem spanischen Wirtschaftsministerium untersteht.
Finanzielle Lage und Solvenz der Versicherungsgesellschaft
Der Finanz- und Solvenzbericht der zur Axa-Gruppe gehörenden Versicherungsgesellschaft steht den Versicherungsnehmern und der Öffentlichkeit über den Link https://www.axa.com/en/press/publications/2019-annual-report zur Verfügung .
REISE-ASSISTANCE UND REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Informationsdokument über das Versicherungsprodukt
Unternehmen: Inter Partner Assistance S.A., spanische Niederlassung Mitgliedstaat der Registrierung: Spanien, Calle Arequipa, 1, planta 3, esc. 2,3 y 4 Ed Mar de Cristal. 28043 Madrid. Versicherungsnummer E-0196 Produkt 000279200 ESTANCIAS AXA
Die Informationen in diesem Dokument enthalten eine Zusammenfassung der wichtigsten Garantien und Ausschlüsse. Die besonderen Bedingungen der einzelnen Versicherten werden nicht berücksichtigt. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen zu dem Produkt sind in anderen Dokumenten enthalten.
Worin besteht diese Art von Versicherung?
Es handelt sich um eine Reise-Assistance-Versicherung, die sich an Gruppen und/oder Einzelpersonen mit Wohnsitz in Spanien richtet, die gemäß den Angaben in der Vertragsurkunde in die ganze Welt reisen.
Was ist versichert?
- Transport und medizinischer Rücktransport von Verletzten, Kranken und Verstorbenen: Eingeschlossen.
- Entsendung eines professionellen Fahrers: Eingeschlossen.
- Private Haftpflicht: bis zu 60.000 €.
- Vorzeitige Rückreise im Todesfall
- eines Familienmitglieds oder im Falle einer schweren Verletzung von
- Hauptwohnsitz oder Grundstück: Eingeschlossen.
- Übermittlung von dringenden Nachrichten: Eingeschlossen.
- Stornierung von Buchungen: bis zu 2.000 €.
- Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck: bis zu 600 €.
- Nicht angetretener Urlaub: bis zu 2.000€.
- Nachsendung von im Hotel vergessenen Gegenständen: eingeschlossen.
Was ist nicht versichert?
- Böswilligkeit, Selbstmord oder vorsätzliche Handlungen der versicherten Person.
- Chronische oder frühere Krankheiten, die vor der Ausstellung der Police dekompensiert oder verschlimmert wurden.
- Psychische, geistige oder nervöse Erkrankungen oder durch die Einnahme von Giftstoffen.
- Im Falle von Krieg, Demonstrationen und Volksbewegungen, Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien.
- Durch die Ausübung von Abenteuersportarten und Risiken oder Wettbewerben, die nicht in der Police abgedeckt sind.
- Diebstahl oder Verlust. Kosten für Prothesen, Orthesen, Brillen, Kontaktlinsen.
Gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Deckung?
- Stornierung der Reise: Die Ursachen werden bewertet.
- Transport oder Rückführung: an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
- Geburten und Schwangerschaften, außer bei unvorhersehbaren Komplikationen in den ersten sieben Monaten.
- Wertsachen: 50 % der Versicherungssumme für das gesamte Reisegepäck im Falle eines Diebstahls.
- Diebstahl von Sachen: Der Versicherte muss den Diebstahl bei den Behörden anzeigen.
- Vorzeitige Rückreise aufgrund von Schäden an der Wohnung oder den Räumlichkeiten: Brand, Wasser- oder Gasaustritt.
Wo bin ich versichert?
Die Garantien dieser Versicherung gelten für Spanien, Andorra, Frankreich und Portugal, je nachdem, welches Reiseziel der Versicherte gewählt hat.
Was sind meine Pflichten?
Bei Nichtigkeit des Vertrags:
- Den Preis der Versicherung zu zahlen.
- Dass die für den Abschluss der Versicherung gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Versicherung:
- Den Versicherer über jeden Vorfall zu informieren.
- Die vom Versicherer geforderten Unterlagen vorzulegen: Flugtickets, Rechnungen und andere Belege.
- dem Versicherer unverzüglich alle Bescheide, Vorladungen, Briefe, Vorladungen und generell alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Schriftstücke zu übermitteln, die an den Versicherer oder an den Verursacher des Ereignisses gerichtet sind, das die von der Versicherung gedeckte Haftung auslöst.
Wann und wie muss ich die Zahlungen leisten?
Die Zahlungsweise wird vom Versicherten aus den beim Abschluss der Versicherung vorgeschlagenen Optionen ausgewählt.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Für den Rücktrittsschutz gilt: Ab dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern die Versicherung am Tag der Bestätigung der Reisebuchung oder spätestens innerhalb von 7 Tagen danach abgeschlossen wurde. Für die übrigen Garantien beginnt der Versicherungsschutz am Tag des Reisebeginns und endet, wenn die versicherte Person an ihren gewöhnlichen Wohnsitz zurückgekehrt ist oder in ein Gesundheitszentrum im Umkreis von 25 km von diesem Wohnsitz eingeliefert wurde.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertragspartner/Versicherte hat eine Frist von 14 Kalendertagen ab Abschluss des Versicherungsvertrags, um den Vertrag zu kündigen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind und der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Monat hat. Das Verfahren zum Rücktritt vom Vertrag muss über die E-Mail-Adresse des Versicherungsvermittlers erfolgen: booking.seguros@aon.es
Der Versicherer verfügt über eine Frist von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Mitteilung des Rücktritts, um die nicht in Anspruch genommene Zahlung zu begleichen, die dem Zeitraum zwischen der Mitteilung des Rücktritts und dem Ende der ursprünglichen Laufzeit des Vertrags entspricht. Der Versicherungsnehmer kann die Verlängerung des Vertrags ablehnen, indem er dies dem Versicherer mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Versicherungsperiode schriftlich mitteilt.